Sozialhilfe

kurz erklärt

Kontrollen gegen Missbrauch

Auch in der Sozialhilfe gibt es Menschen, die mit falschen Angaben oder durch das Verheimlichen von Einnahmen versuchen, ungerechtfertige Leistungen zu erhalten. Die Sozialhilfe verfügt über ein wirksames System von Kontrollinstrumenten, um unrechtmässigen Bezug zu verhindern oder aufzudecken. Umfassende Kontrollen gehören heute zum Alltag der Sozialdienste. Unterstützte Personen sind verpflichtet, ihre finanziellen, familiären und gesundheitlichen Verhältnisse vollständig offen zu legen. Die Sozialdienste überprüfen diese Angaben. Sie können zum Beispiel bei anderen Behörden, bei Sozialversicherungen, bei Banken, bei Arbeitgebern und Vermietern sowie bei Ärztinnen und Ärzten zusätzliche Informationen einholen. Das kantonale Recht regelt diesen Datenaustausch. Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch oder Betrug können Sozialdienste «Sozialdetektive» einsetzen oder sich an die Polizei wenden. Diese klären die Verhältnisse umfassend ab. Die Kantone haben dazu Regelungen erlassen.

 

Wussten Sie?

Sozialdienste überprüfen die Angaben von unterstützten Personen und tauschen dazu Daten mit anderen Behörden aus. 


Die Sozialdienste können zur Bekämpfung von Missbrauch «Sozialdetektive» einsetzen.