Grundprinzipien der Sozialhilfe

Sozialhilfe richtet sich nach den folgenden Grundprinzipien:
- Sozialhilfe wird nur ausgerichtet, wenn eine Person in einer Notlage ist, keine Sozialversicherung Leistungen erbringt und das Vermögen bis auf einen bescheidenen Freibetrag aufgebraucht ist.
- Sozialhilfe deckt nur ein bescheidenes Existenzminimum.
- Sozialhilfe richtet sich nach den Verhältnissen im Einzelfall. Der Sozialdienst klärt die Situation umfassend ab und erarbeitet einen Hilfsplan.
- Wer Sozialhilfe bezieht, muss alles Mögliche zur Behebung der Notlage tun.
- Es besteht eine Pflicht zur Suche und Annahme einer zumutbaren Arbeit oder zur Mitarbeit in einem Beschäftigungsprogramm.
- Wenn eine unterstützte Person ihre Pflichten verletzt, werden die Leistungen gekürzt.
- Sozialhilfeleistungen müssen zurückbezahlt werden, wenn dies die finanziellen Verhältnisse zulassen.
Wussten Sie?
Unterstützte Personen sind verpflichtet eine Arbeit aufzunehmen.
Schulden werden von der Sozialhilfe nicht übernommen.