Sozialhilfe

kurz erklärt

Grundprinzipien der Sozialhilfe

Sozialhilfe richtet sich nach den folgenden Grundprinzipien:

  • Sozialhilfe wird nur ausgerichtet, wenn eine Person in einer Notlage ist, keine Sozialversicherung Leistungen erbringt und das Vermögen bis auf einen bescheidenen Freibetrag aufgebraucht ist.
  • Sozialhilfe deckt nur ein bescheidenes Existenzminimum.
  • Sozialhilfe richtet sich nach den Verhältnissen im Einzelfall. Der Sozialdienst klärt die Situation umfassend ab und erarbeitet einen Hilfsplan.
  • Wer Sozialhilfe bezieht, muss alles Mögliche zur Behebung der Notlage tun.
  • Es besteht eine Pflicht zur Suche und Annahme einer zumutbaren Arbeit oder zur Mitarbeit in einem Beschäftigungsprogramm.
  • Wenn eine unterstützte Person ihre Pflichten verletzt, werden die Leistungen gekürzt.
  • Sozialhilfeleistungen müssen zurückbezahlt werden, wenn dies die finanziellen Verhältnisse zulassen.

Wussten Sie?

Unterstützte Personen sind verpflichtet eine Arbeit aufzunehmen


Schulden werden von der Sozialhilfe nicht übernommen. 

 

Weitere Informationen

  • Der Dachverband Budgetberatung Schweiz ist eine unabhängige Nonprofit-Organisation und berät Privatpersonen seit über 60 Jahren zu Fragen rund um das Budget.
  • Die Schuldenberatung Schweiz betreibt Interessenvertretung und Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Verschuldung, Überschuldung und Schuldensanierung von Privatpersonen.
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