Sozialhilfe

kurz erklärt

Pflichten der unterstützten Personen

Wer Sozialhilfe bezieht, muss alles unternehmen, um wieder finanziell selbständig zu werden. Das bedeutet in erster Linie, dass eine Person verpflichtet ist, eine zumutbare Arbeit anzunehmen oder in einem Beschäftigungsprogramm mitzuarbeiten. Wer keinen Berufsabschluss hat, hat schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Deshalb unterstützen die Sozialdienste jene Menschen, die eine Ausbildung nachholen wollen. Unterstützte Personen müssen dem Sozialdienst umfassend Auskunft geben über ihre persönliche und finanzielle Situation. So ist der Sozialdienst in der Lage, die Verhältnisse gründlich zu analysieren und zusammen mit der unterstützten Person einen zielgerichteten Hilfsplan zu entwickeln. Dieser soll die berufliche und die soziale Integration fördern und eine möglichstkostengünstige Unterstützung sicherstellen. Der Sozialdienst erteilt der unterstützten Person dafür auch verbindliche Weisungen.

 

Wussten Sie?

Die Sozialhilfe wird gekürzt, wenn eine Person Pflichten verletzt oder Weisungen nicht nachkommt.


Knapp die Hälfte jener Personen, die sich von der Sozialhilfe ablösen, wurden weniger als ein Jahr unterstützt.


Viele Sozialhilfebeziehende sind zu krank, um eine Stelle zu finden, erhalten aber dennoch keine IV-Rente.