So ist die Sozialhilfe geregelt
Bereits vor über 120 Jahren haben sich die Kantone und Gemeinden in der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) zusammengeschlossen. Sie entwickelten gemeinsame Regelungen, um eine sachgerechte und möglichst einheitliche Unterstützung sicherzustellen. Die SKOS-Richtlinen werden regelmässig überprüft und den gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst. Sie werden von der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) beschlossen. Die SKOS-Richtlinien sind in allen Kantonen wegleitend für die Ausgestaltung der Sozialhilfe.
Einzelne Leistungen werden von Kantonen oder Gemeinden festgelegt. Sache der Gemeinden ist beispielsweise der Erlass von Mietzinsrichtlinien. Zudem sind in vielen Kantonen die Gemeinden verantwortlich für den Vollzug der Sozialhilfe. Sie legen auf der Grundlage der SKOS-Richtlinien im Einzelfall fest, welche Leistungen ausgerichtet werden und wie bei der Hilfe vorgegangen wird. Die Sozialhilfe baut somit auf einem Zusammenspiel aus kantonaler Eigenständigkeit, nationaler Koordination und kommunalem Vollzug auf. Diese Lösung hat sich bewährt.
Wussten Sie?
Kantone und Gemeinden stützen sich bei der Bemessung der Sozialhilfe seit 1963 auf die gemeinsam erarbeiteten «SKOS-Richtlinien».