Die Arbeit der Sozialdienste

Das Ziel der Sozialdienste ist, den Sozialhilfebeziehenden eine nachhaltige Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Hierzu haben SKOS und SVEB eine Weiterbildungsoffensive lanciert. Sozialhilfebeziehende mit ungenügenden Grundkompetenzen und/oder ohne Berufsabschluss sollen die Möglichkeit erhalten, sich weiterzubilden. Von Bildungsmassnahmen profitieren auch Personen, bei denen z.B. aus gesundheitlichen Gründen eine Erwerbstätigkeit nicht möglich ist. Hier kann Weiterbildung dazu beitragen, die selbstständige Bewältigung des Alltags und die Gesundheit zu fördern. Zudem gibt es Beschäftigungsund Integrationsprogramme, um die soziale Integration zu fördern. Der Sozialdienst klärt aber auch ab, ob Sozialversicherungsansprüche bestehen. Die Sozialversicherungen brauchen oft sehr lange, bis ein Anspruch geklärt wird, manchmal mehrere Jahre. In dieser Zeit muss die Sozialhilfe einspringen, wenn sich die Betroffenen nicht selber helfen können. Die Sozialhilfe bevorschusst deshalb oft Leistungen der Sozialversicherungen, wie zum Beispiel der IV. Die Sozialdienste sind in den meisten Kantonen verpflichtet, regelmässig zu prüfen, ob eine Person Sozialhilfeleistungen zurückerstatten kann.
Wussten Sie?
Die Sozialdienste müssen oft Leistungen der Sozialversicherungen bevorschussen, weil diese sehr viel Zeit für Abklärungen benötigen.